Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sauberkeitslösungen – Alexander Fast
Mont-Cenis-Straße 22, 44623 Herne
Deutschland

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sauberkeitslösungen, Inhaber Alexander Fast – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Reinigungsleistungen und damit zusammenhängende Zusatzleistungen.

Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nicht in der jeweiligen Klausel ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Treppenhausreinigung
  • Büroreinigung
  • Gebäudereinigung
  • Grundreinigung
  • Fensterreinigung
  • Kellerreinigung
  • Sonderreinigung
  • Unkraut-, Laub- und Winterdienstarbeiten, soweit ausdrücklich vereinbart

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Reinigungsplan, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber,
  • schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
  • Unterzeichnung eines Reinigungsvertrags oder
  • tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot, diese AGB sowie gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen.

4. Leistungserbringung

Die Leistungen werden fachgerecht, sorgfältig und nach dem vereinbarten Reinigungsumfang erbracht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter oder geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Reinigungszeiten, Intervalle und Leistungsumfang richten sich nach der getroffenen Vereinbarung.

Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind gesondert zu vergüten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den zu reinigenden Flächen erhält.

Wasser, Strom und – soweit erforderlich – geeignete Entsorgungsmöglichkeiten sind vom Auftraggeber unentgeltlich bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber hat auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere auf empfindliche Oberflächen, Vorschäden, besondere Materialeigenschaften oder Gefahrenquellen.

Werden vereinbarte Zugänge, Schlüssel, Codes oder Ansprechpartner nicht rechtzeitig bereitgestellt und kann die Leistung deshalb nicht oder nur teilweise erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen, sofern der Auftragnehmer die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.

6. Termine, Verschiebungen und Ausfall

Vereinbarte Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Muss ein Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, Witterungseinflüssen oder unvorhersehbarer betrieblicher Störungen, verschoben werden, wird ein Ersatztermin in angemessener Zeit abgestimmt.

Bei Winterdienst, Außenpflege oder sonstigen wetterabhängigen Leistungen bleibt die Einsatzplanung vorbehaltlich der tatsächlichen Wetterlage.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei laufenden Unterhaltsreinigungen kann eine monatliche Pauschalvergütung vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich der gesetzliche Anspruch auf Verzugspauschale.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholtem Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

8. Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen

Bei laufenden Reinigungsverträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen verändern, insbesondere Lohnkosten, Materialkosten, Energiekosten, Entsorgungskosten oder gesetzliche Abgaben.

Preisanpassungen werden dem Auftraggeber in Textform mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt.

Im Fall erheblicher Leistungs- oder Nutzungsänderungen des Objekts kann ebenfalls eine Anpassung des Vergütungsmodells verlangt werden.

9. Abnahme, Mängelanzeige und Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung mitzuteilen.

Bei regelmäßigen Reinigungsleistungen sind Beanstandungen konkret nach Bereich und Art des Mangels zu beschreiben.

Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Unerhebliche, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen begründen keinen Mangel.

10. Besondere Regelungen zu Reinigungsleistungen

Reinigungsergebnisse hängen unter anderem vom Verschmutzungsgrad, dem Material, dem Pflegezustand sowie von Vorschäden der jeweiligen Fläche ab.

Eine vollständige Entfernung aller Verschmutzungen kann insbesondere bei Altverschmutzungen, Verfärbungen, Kalk-, Rost-, Kleber-, Nikotin-, Fett- oder Materialrückständen nicht in jedem Fall garantiert werden.

Bei empfindlichen Oberflächen, Naturstein, Holz, beschichteten Flächen, Tapeten, Silikonfugen, Altfenstern, beschädigten Rahmen oder ähnlichen Materialien erfolgt die Reinigung mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Garantie für ein bestimmtes Endergebnis, soweit materialbedingte Grenzen bestehen.

Fenster-, Glas- und Rahmenreinigungen erfolgen nur an zugänglichen Flächen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für bereits vorhandene Schäden, versteckte Mängel, Materialermüdung, unsachgemäß behandelte Oberflächen oder Schäden aufgrund unzureichender Hinweise des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber hat erkennbare Schäden oder Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

12. Laufzeit und Kündigung bei regelmäßigen Reinigungsverträgen

Regelmäßige Reinigungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern vertraglich keine andere Frist geregelt ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

Verlangt der Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, ist dies ausdrücklich zu erklären.

Bereits erbrachte Leistungen sind im gesetzlichen Umfang zu vergüten, soweit der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.